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BSG, 21.01.1972 - 2 RU 230/68 |
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- BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57
Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines …
Auszug aus BSG, 21.01.1972 - 2 RU 230/68
Aufenthalt des A, im Luitschutzkeller während der Nachtzeit ist nicht dem betrieblichen Bereich zuzurechnen° Dem Interesse des Arbeitgebers daran, die Arbeitskraft der Beschäftigten zu erhalten, kommt gegenüber dem persönlichen Interesse des Beschäftigten, sich durch Aufsuchen des Luftschutzkellers vor gesundheitlichen Schaden zu bewahren, keine unfallversicherungsrechtlich wesentliche Bedeutung zu (vgl° BSG 9, 222, 225, 226)" Daran ändert nichts, daß A0 nach den damaligen Vorschriften verpflichtet war, einen Schutzraum aufzusuc'nen° Diese Verpflichtung galt für die gesamte Bevölkerung, sie bestand nicht wesentlich im betrieblichen Interesse° Die zwangsweise Dienstverpflichtung des A° rechtfertigt keine andere Beurteilung, Die Zwangsverpflichtung aus den besetzten belgischen Gebieten nach Deutschland ist nicht dem Beschäf- 'tigungsverhältnis zuzurechnen, Die Gefahrenlage, in die A° durch die Zwangsverpflichtung gekommen ist, gehört nicht zu den Risiken, die der Arbeitgeber und damit die gesetzliche Unfallversicherung zu tragen haben° Arbeitspolitische Maßnahmen des Staates, wie sie die Zwangsverpflichtung"ausländischer Arbeitskräfte während des 2° Weltkrieges darstellen, bewirken - ohne entsprechende gesetzliche Regelung - für sich allein nicht ohne weiteres eine Ausdehnung des Unfallversicheruhgsschutzes auf den gesamten Aufenthalt des Beschäf- '.
- BSG, 30.10.1974 - 2 RU 153/72 Von Unfällen zustehen, die belgische Arbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit während des 2. Weltkrieges in Deutschland erlitten haben, nach den im UnfallzcitPunkt geltenden deutschen Rechtsvorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung zu beurteilen ist (…BSG SozR Nr. 52 und 34 zu 5 548 RVG; Urteile vom 24. Januar 4972 - 2 RU 230/68, 2 RU 52/69, 2 RU 455/69, 2 EU 256/69, 2 RU 404/70; 2 EU 405/70,-2 RU 407/70, 2 EU 408/70, 2 RU 74/74; vom 29. Juni 4972 - 2 RU 473/70; vom 22. Februar 4975 - 2 RU 204/74).